Allgemeine Geschäfts- und Datenschutzbedingungen
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1. Leistungsgegenstand
1.1 Der Personal Trainer verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.
1.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen kann die Trainings- und
Gesundheitsbetreuung nur durch den Klienten persönlich
in Anspruch genommen werden.
1.3 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich
als zeitlich befristete Tätigkeit als Dienstleister gemäß Gewerbeordnung.
2. Training
2.1 Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 20 Minuten oder länger.
Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich
Vereinbart werden.
2.2 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten
abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden
vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt.
2.3 Der Beginn des Trainings ist nur nach einem
obligatorischen Gesundheits-Check-Up durch den Personal
Trainer möglich.
3. Sonstige Leistungen
3.1 Der Personal Trainer steht seinem Klienten außerhalb
der Trainingseinheiten von Mo.-Fr. zwischen 8.00 und 20.00 Uhr im
Rahmen der vereinbarten Trainings- und
Gesundheitsbetreuung per Telefon und E-Mail zur
Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit
des Personal Trainers.
4. Haftung
4.1 Der Personal Trainer schließt gegenüber dem Klienten
jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht
auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung
auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.
4.2 Der Personal Trainer haftet nicht über die Erbringung
seiner geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung
des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten
Zwecks.
4.3 Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern
oder anderen vom Personal Trainer vermittelten
Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung.
Der Personal Trainer übernimmt keine Gewährleistung
für Waren und Leistungen, die der Klient von diesen
erhalten hat.
4.4 Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung des
Personal Trainers um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen
des Klienten zu genügen.
4.5 Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und
Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten
können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und
zum Trainingsort.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Die Abrechnung der 10 Trainingseinheiten erfolgt im Voraus.
Diese 10 Einheiten sind innerhalb von 3 Monaten aufzubrauchen und verfallen danach falls
nicht anders vereinbart. Kostenrückerstattung nicht möglich.
5.2 Der Klient erhält von Personal Trainer eine
Rechnung, die ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen mittels Einzugberechtigung abzubuchen
ist. Zusätzlich zur Rechnung erhält der Klient eine detaillierte Aufstellung
der durchgeführten Maßnahmen und Leistungen.
5.3 Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Der Personal
Trainer behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und
verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Klienten umgehend,
mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.
6 Sonstige Kosten
6.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder
Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten
etc.), so sind diese vom Klienten zu tragen.
6.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater
o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden,
übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des
jeweiligen Dienstleisters.
6.3 Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.B.
Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch
genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.
6.4 Kauft der Personal Trainer im Auftrag des Klienten
Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen
Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum des
Personal Trainers.
7. Verhinderung und Ausfall
7.1 Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens
aber 2 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird
das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller
Höhe berechnet.
7.2 Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer
Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw.
unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls Indoor
statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung
über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem
Klienten getroffen.
7.3 In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit etc.) kann nach vorheriger
Absprache mit dem Klienten ein gleichwertig qualifizierter
Trainer die Betreuung übernehmen.
8. Ersatzansprüche
8.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch den
Personal Trainer können keine Ersatzansprüche geltend gemacht
werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben.
9. Datenschutz
9.1 Die personenbezogen Daten des Klienten werden vom
Personal Trainer gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung
des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.
9.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber
24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.
10. Geheimhaltung
10.1 Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
von Personal Trainer Stillschweigen
zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung
hinaus.
10.2 Der Personal Trainer hat über alle im Zusammenhang
mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen
bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen
zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung
hinaus.
11. Sonstige Vereinbarungen
11.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur
Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese
beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel,
wie Telefon, oder E-Mail.
11.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und
werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder
Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige
beeinträchtigen.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen,
sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den
Verzicht auf dieses Formerfordernis.
12.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam
oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete,
dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende
rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
12.3 Als Gerichtsstand wird Gmünd vereinbart. Es gilt das Recht der
Republik Österreich.
Strong me
Silvia Rentenberger
Schubertplatz 18
3950 Gmünd
06644233652
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