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Allgemeine Geschäfts- und Datenschutzbedingungen

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1. Leistungsgegenstand

1.1 Der Personal Trainer verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.

1.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen kann die Trainings- und

Gesundheitsbetreuung nur durch den Klienten persönlich

in Anspruch genommen werden.

1.3 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich

als zeitlich befristete Tätigkeit als Dienstleister gemäß Gewerbeordnung.

2. Training

2.1 Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 20 Minuten oder länger.

Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich

Vereinbart werden.

2.2 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten

abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden

vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt.

2.3 Der Beginn des Trainings ist nur nach einem

obligatorischen Gesundheits-Check-Up durch den Personal

Trainer möglich.

3. Sonstige Leistungen

3.1 Der Personal Trainer steht seinem Klienten außerhalb

der Trainingseinheiten von Mo.-Fr. zwischen 8.00 und 20.00 Uhr im

Rahmen der vereinbarten Trainings- und

Gesundheitsbetreuung per Telefon und E-Mail zur

Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit

des Personal Trainers.

4. Haftung

4.1 Der Personal Trainer schließt gegenüber dem Klienten

jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht

auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung

auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.

4.2  Der Personal Trainer haftet nicht über die Erbringung

seiner geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung

des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten

Zwecks.

4.3 Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern

oder anderen vom Personal Trainer vermittelten

Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung.

Der Personal Trainer übernimmt keine Gewährleistung

für Waren und Leistungen, die der Klient von diesen

erhalten hat.

4.4 Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung des

Personal Trainers um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen

des Klienten zu genügen.

4.5 Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und

Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten

können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und

zum Trainingsort.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Die Abrechnung der 10 Trainingseinheiten erfolgt im Voraus.

Diese 10 Einheiten sind innerhalb von 3 Monaten aufzubrauchen und verfallen danach falls

nicht anders vereinbart. Kostenrückerstattung nicht möglich.

5.2 Der Klient erhält von Personal Trainer eine 

Rechnung, die ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen mittels Einzugberechtigung abzubuchen

ist. Zusätzlich zur Rechnung erhält der Klient eine detaillierte Aufstellung

der durchgeführten Maßnahmen und Leistungen.

5.3 Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Der Personal

Trainer behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und

verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Klienten umgehend,

mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.

6 Sonstige Kosten

6.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder

Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten

etc.), so sind diese vom Klienten zu tragen.

6.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater

o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden,

übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des

jeweiligen Dienstleisters.

6.3 Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.B.

Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch

genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.

6.4 Kauft der Personal Trainer im Auftrag des Klienten

Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen

Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum des

Personal Trainers.

7. Verhinderung und Ausfall

7.1 Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens

aber 2 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird

das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller

Höhe berechnet.

7.2 Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer

Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw.

unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls Indoor

statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung

über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem

Klienten getroffen.

7.3 In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit etc.) kann nach vorheriger

Absprache mit dem Klienten ein gleichwertig qualifizierter

Trainer die Betreuung übernehmen.

8. Ersatzansprüche

8.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch den

Personal Trainer können keine Ersatzansprüche geltend gemacht

werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben.

9. Datenschutz

9.1 Die personenbezogen Daten des Klienten werden vom

Personal Trainer gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung

des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.

9.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber

24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht.

Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

10. Geheimhaltung

10.1 Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse

von Personal Trainer Stillschweigen

zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung

hinaus.

10.2 Der Personal Trainer hat über alle im Zusammenhang

mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen

bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen

zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung

hinaus.

11. Sonstige Vereinbarungen

11.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur

Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese

beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel,

wie Telefon, oder E-Mail.

11.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und

werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder

Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige

beeinträchtigen.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen,

sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit

der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den

Verzicht auf dieses Formerfordernis.

12.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam

oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen

Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder

undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete,

dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende

rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.

12.3 Als Gerichtsstand wird Gmünd vereinbart. Es gilt das Recht der

Republik Österreich.

 

Strong me

Silvia Rentenberger

Schubertplatz 18

3950 Gmünd

06644233652

www.strongme.at

silvia.rentenberger@gmail.com

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